Drohne der UFG – Erstes registriertes UAV für wissenschaftliche Zwecke in Rumänien

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Im Rahmen des Projektes zur Landschafts- und Siedlungsarchäologie in Ostrumänien werden auch Befliegungen von Fundplätzen mit dem UAV des Institus durchgeführt. In Rumänien dürfen Denkmäler inklusive ihrer Schutzzone von 500 m Radius nicht einfach aus der Luft fotografiert werden. Die  kostenpflichtige Genehmigung erteilt das Ministerul Transporturilor Civil Aviation in Bukarest. In die Drohne wird ein Chip mit Erkennungsnummer geklebt. Außerdem erhält sie ein „Luftfahrtkennzeichen“, das durch einen Aufkleber von außen gut lesbar ist.

UAV mit rumänischem "Luftfahrtkennzeichen".
UAV mit rumänischem „Luftfahrtkennzeichen“.

Seit gestern ist unser UAV das erste dieser Art, was für archäologische und für wissenschaftliche Zwecke registriert ist und damit haben wir die erste Drohne mit der legal Aufnahmen von Denkmälern aus der Luft gemacht werden dürfen!

Offizieler Betreiber ist unser Kooperationspartner, das internationale Cucuteni-Museum (www.muzeu-neamt.ro), da Ausländer die Genehmigung nicht erhalten.

 
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